Schwerbehindertenrecht

Schwerbehinderte Menschen können z.B. im Rahmen des Sozialrechts oder des Arbeitsrechts vielfältige Ansprüche geltend machen. Hierbei geht es nicht nur um Ansprüche auf einen finanziellen Nachteilsausgleich, sondern auch um Ansprüche auf Förderung der Teilhabe sowie Schutz vor Diskriminierung.

Das Schwerbehindertenrecht umfasst u.a. folgende Teilbereiche:

- Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) durch die zuständige Behörde

- Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ggf. mit Merkzeichen

- Leistungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe, Förderung der Teilhabe)

- Schwerbehinderte im Arbeitsleben (z. B. Zusatzurlaub, behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes, besonderer Kündigungsschutz)

- Besonderheiten bei der Rente (z. B. vorzeitiger Rentenbeginn, Erwerbsminderungsrente)

- Förderung aus der Ausgleichsabgabe (für Arbeitgeber und Selbstständige)

- Ansprüche auf Ausstattung mit Hilfsmitteln

- Landespflegegeld (Blindengeld)

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